Mitglied werden
Jede Kommune kann ordentliches Mitglied der KGSt werden. Behörden und Institutionen können als korrespondierende, nicht stimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.
Leistungen
- Berichte und Gutachten, Handbücher, Materialien, Reports und Positionspapiere: jeweils ein gebundenes Exemplar per Post.
- KGSt®-Portal mit der kompletten KIKOS-Wissensdatenbank und umfassenden Suchfunktionen.
- KGSt®-Journal: monatlich wird eine neue Ausgabe unseres Verbandsorgans als pdf-Datei per E-Mail verschickt.
- Seminare, Lehrgänge, Fachkonferenzen: unsere Fortbildungsangebote können von den Beschäftigten der Mitgliedsverwaltungen zu günstigen Konditionen gebucht werden.
- Vergleichsringe und interkommunale Leistungsvergleiche zu günstigen Konditionen.
- Kennzahlensysteme: in Vergleichsringen praxisgeprüfte Kennzahlendefinitionen stehen im Portal zur Verfügung.
- Benchmarks und Standortbestimmung: zu ausgewählten Handlungsfeldern wird ein einfacher und aktueller Vergleich zur Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit geboten.
- KGSt®-FORUM: alle drei Jahre der größte kommunale Fachkongress in Europa.
Mitgliedsbeiträge
- Städte und Gemeinden: pro Einwohner 5,2 Cent (mindestens 950 Euro) jährlich
- Kreise: pro Einwohner 2,6 Cent jährlich
- Korrespondierende Mitglieder: auf Anfrage
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