Allgemeines Ordnungswesen

Der Bereich Allgemeines Ordnungswesen ist Teil der hoheitlichen Aufgaben der Kommunen. Er ist ein Verwaltungsbereich, in dem im Vergleich zu anderen Verwaltungsbereichen ein breites, sehr differenziertes Aufgabenfeld erledigt wird (Ordnungswidrigkeiten, Beschwerden, Genehmigungen im Gewerbe- und Gaststättenbereich, Auskünfte, Beratungen). Das Ordnungsamt wird daher auch häufig als „Gemischtwarenladen" bezeichnet.

Der Grundgedanke der öffentlichen Dienstleistung ist im Ordnungswesen schwer zu vermitteln, weil die Ordnungsverwaltung als „Eingriffsverwaltung" häufig belastende Maßnahmen gegenüber dem Bürger durchführen muss. Dennoch können und müssen selbstverständlich die Aufgaben in der Art ausgeführt werden, dass sie transparent, verfahrensmäßig korrekt bzw. der gesetzlich geforderten Verhältnismäßigkeit entsprechen. Insofern stehen die Kommunen hier häufig vor der Aufgabe den Wandel von der Ordnungs- zur Dienstleistungsverwaltung zu organisieren.

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