Ausländerwesen
Die „klassische" Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Der Tätigkeitsbereich umfasst u. a. die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Beteiligung am Visaverfahren, die Ausstellung von Passersatzpapieren, die Fallbearbeitung im Asylverfahren sowie Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung.
In einem Teil der Ausländerbehörden werden darüber hinaus Einbürgerungsanträge sowie Staatsangehörigkeitsfeststellungen bearbeitet. Die Prüfung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz findet hingegen selten in den Ausländerbehörden, sondern überwiegend in der Sozialverwaltung statt.
Während in den meisten Kommunen Integrationsaufgaben (noch) außerhalb der Ausländerbehörde wahrgenommen werden, verfolgen andere Kommunen wie z. B die Stadt Hamm einen ganzheitlichen Ansatz, in dem ordnungsbehördliche und integrative Maßnahmen innerhalb eines Amtes oder Fachbereiches geleistet werden.
Wie der Erfolg von Integrationsprozessen gemessen werden kann, beschreiben die KGSt®-Materialien Nr. 2/2006 "Integrationsmonitoring".
- KGSt®-Arbeitsergebnisse
» Integrationsmonitoring (M 2/2006)
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