Schuldenmanagement
Mit Schuldenmanagement (auch: Zins- und Schuldenmanagement) soll das im Haushaltsplan vorgesehene Kreditvolumen termingerecht und zu marktgerechten Bedingungen beschafft werden. Marktgerecht bedeutet, dass der Zinsaufwand langfristig minimiert und gleichzeitig das Zinsrisiko begrenzt wird. Durch Schuldenmanagement wird das Schuldenportfolio entsprechend strukturiert. Nicht zum Schuldenmanagement gehört die Verringerung der Schulden insgesamt, denn dies ist eine Angelegenheit der mittel- und langfristigen Haushaltsplanung und Haushaltsführung.
Für das kommunale Schuldenmanagement gelten rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen, zum Beispiel das Vergaberecht oder Erlasse und Anwendungshinweise der Länder. In der Regel ist bei Finanzierungsgeschäften die VOL anzuwenden, da es sich um „Leistungen" handelt, die die Kommune einkauft. Nur bei zeitlich absehbaren Kreditaufnahmen wird eine (ggf. sogar europaweite) Ausschreibung infrage kommen, bei der kurzfristigen Schließung von Liquiditätslücken wird hierzu die Zeit nicht reichen. Doch auch unter Zeitdruck gebieten es das Vergaberecht und die Verpflichtung auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Vergleichsangebote verschiedener Kreditgeber einzuholen und das wirtschaftlich günstigste Angebot auszuwählen.
Wesentlich höher sind die Anforderungen an den Umgang mit Derivaten. Hierzu enthalten die Gemeinde- und Kreisordnungen der Länder in der Regel ein Spekulationsverbot. Damit ist es den Kommunen nicht gestattet, Zinsderivatgeschäfte ohne korrespondierendes Kreditgeschäft abzuschließen, denn die Ziele solcher Geschäfte sind rein spekulativ. Sind Derivate an ein Kreditgeschäft gebunden, kann das eine wirtschaftliche Lösung sein und damit der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dienen. Die mit operativen Aufgaben im Schuldenmanagement befassten Beschäftigten müssen jedoch entsprechende Sachkunde nachweisen können, die Kommunen müssen Dienstanweisungen für den Umgang mit Derivaten erlassen und die entsprechenden Prozesse müssen lückenlose Kontrollen und Dokumentationen enthalten. Das dient der Sicherheit im Umgang mit öffentlichen Finanzen und mit den teilweise hoch komplexen Finanzierungs- und Zinssicherungsinstrumenten.
Die örtliche Gestaltung und der Umfang der Maßnahmen werden sich nach der Größe der Kommune und ihrem Verschuldungsumfang richten.
- Literatur/Aufsätze
» Schaefer, Christina: Aktives Zins- und Schuldenmanagement der öffentlichen Hand - Rahmenbedingungen und konzeptionelle Anforderungen. In: Keuper, Frank und Neumann, Fritz: Finance Transformation. Strategien, Konzepte und Instrumente; Wiesbaden 2008, S. 251-267 - Links
» Finanz- und Zinsmanagement für Kommunen. Handreichung erarbeitet von Städte- und Gemeindebund NRW und NRW.BANK (beruht auf den rechtlichen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen)
» Interkommunaler Finanzierungsvergleich: interessierte Kommunen haben die Möglichkeit, die Kosten- und Risikostruktur ihres Verbindlichkeiten-Portfolios kennenzulernen und mit den entsprechenden Kennzahlen anderer Kommunen zu vergleichen.
» Grunwald, Ekkehard: Aktives Zins- und Schuldenmanagement im kommunalen Bereich - Beispiel Stadt Salzgitter. Foliensatz 2006
» Sperl, Richard: Aktives Zins-und Schuldenmanagement im kommunalen Bereich - Beispiel Landeshauptstadt München. Foliensatz 2006


