Budgetierung, Haushaltsplanverfahren
und Eckwertebeschluss

Unter Budgetierung versteht man ein Verfahren der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung, bei dem mehrere Aufwands- und Ertragspositionen (im kameralen Rechnungswesen: Haushaltsstellen) zu einer gemeinsamen Finanzposition, einem „Budget", zusammengefasst und einem Bereich der Verwaltung zur weitgehend eigenständigen Bewirtschaftung zugeteilt werden.

Damit zielgerichtet gesteuert werden kann, müssen die Budgets mit Leistungsvereinbarungen und -vorgaben verbunden werden. Budgetierung umfasst daher auch die Abstimmung von Finanz- und Leistungszielen. In Budgets werden

  • entweder Erträge und Aufwendungen
  • oder deren Differenz (Saldo)

festgelegt. Im zweiten Fall spricht man von Zuschussbudgetierung und erreicht damit, dass eine Organisationseinheit höhere Aufwendungen finanzieren kann, indem sie höhere Erträge erwirtschaftet. Zuschussbudgets haben positive Anreiz- und Sanktionswirkungen.

Der Umfang und die Ausgestaltung der Budgetierung liegt in der örtlichen Verantwortung und hängt von der budgetierten Einheit ab. Beispiel: Das Schulbudget einer einzelnen Schule wird sich vom Budget des Fachbereichs „Soziales" in einer Großstadt erheblich unterscheiden.

Werden Entscheidungsbefugnisse über Personal, Sachmitteleinsatz, Gebäudenutzung etc. dezentralisiert, müssen gleichzeitig die finanziellen Ressourcen begrenzt werden. Daher ist Budgetierung unverzichtbarer Bestandteil der dezentralen Ressourcenverantwortung. Die Führungskräfte in den budgetierten Einheiten müssen stets die finanziellen Folgen ihrer Entscheidungen, also den Ressourcenverbrauch bei der Erstellung von Produkten und Leistungen kennen und benötigen daher Kostentransparenz. Daher gehören zur Budgetierung auch interne Leistungsverrechnungen und die Personal- und Gebäudekosten.

Für die Ermittlung der Budgethöhe empfiehlt die KGSt ein Gegenstromverfahren, bei dem sowohl Mittelanmeldungen von unten als auch Vorgaben von oben einbezogen werden. Am Beginn des Haushaltsaufstellungsverfahrens sollte zunächst eine Art Kassensturz stehen, bei dem die im folgenden Haushaltsjahr zu erwartenden Erträge ermittelt und auf die oberste zu budgetierende Ebene verteilt werden. Das nennt man einen Eckwertebeschluss. Er wird üblicherweise im Finanzmanagement vorbereitet und vom Rat/Kreistag beschlossen. Dieser Eckwertebeschluss enthält politische Festlegungen und Zielsetzungen für das nächste Jahr oder - über die Mittelfristplanung - die nächsten Jahre. Im weiteren Verlauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens melden die dezentralen budgetierten Bereiche in Kenntnis der Eckwerte ihren Mittelbedarf an.

Eckwertebeschluss und Gegenstromverfahren geben sowohl Politik als auch Verwaltung die Gelegenheit, ihre jeweiligen Positionen und Ansichten deutlich zu machen und zu abgewogenen Ergebnissen zu kommen.

Vergleichsdatenbank www.doppikvergleich.de von KGSt und Bertelsmann Stiftung;
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