Konzern- und Beteiligungssteuerung
Die meisten Kommunen haben zahlreiche Beteiligungen. Unter Beteiligungen werden alle Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften verstanden, die die Kommune mit dem Ziel einer dauernden Verbindung unterhält. Anders ausgedrückt: Unternehmen, deren Anteile eine Kommune nur vorübergehend hält - etwa als Aktienpaket -, zählen nicht zu den Beteiligungen.
Wer die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kommune kennen und steuern will, muss in einer Gesamtschau auf die Kernverwaltung und die kommunalen Beteiligungen schauen. Dafür sieht das neue Haushalts- und Rechnungswesen den Gesamtabschluss oder Konzernabschluss vor. Dazu gehört auch ein Gesamtlage- bzw. Gesamtrechenschaftsbericht, der die zahlenmäßigen Informationen aus Bilanz und Ergebnisrechnung um Aussagen zu Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ergänzt.
In den meisten Ländern müssen nicht alle, sondern nur die Beteiligungen von wesentlicher Bedeutung im Gesamtabschluss konsolidiert werden. Das bedeutet, dass es über den Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses hinaus weitere, überwiegend kleinere Beteiligungen geben wird, die ebenfalls von der Kommune gesteuert werden müssen und über die Informationen erforderlich sind. Hier wird der Beteiligungsbericht seine wichtige Stellung in der führungs- und politikorientierten Berichterstattung behalten.
Beteiligungssteuerung und Beteiligungscontrolling müssen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit ständig überprüft und weiter entwickelt werden. In das kommunale Benchmarking und die interkommunalen Vergleiche sind zunehmend die Beteiligungen einzubeziehen.




