Beteiligungscontrolling

Beteiligungscontrolling befasst sich mit der Unterstützung der Steuerung der verselbstständigten Einheiten aus Sicht der Kommune bzw. des Rats/Kreistags und der Verwaltungsführung.

Kommunale Selbstverwaltung bedeutet, dass alle kommunalen Leistungsbereiche in ihrer Gesamtheit in die von der Kommune gewollte Richtung gesteuert werden - unabhängig davon, ob sie innerhalb der Verwaltung und des Haushalts oder als Beteiligungen verselbstständigt mit eigenen Wirtschaftsplänen geführt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass mit der rechtlichen und organisatorischen Verselbstständigung ein Steuerungsproblem einhergeht. Das so genannte Peripheriedenken der Beteiligungen ist dafür ebenso maßgeblich wie geringe personelle Fachkapazitäten der Kernverwaltung zur Beteiligungssteuerung, aber auch eine zurückhaltende Ausübung der Aufsichts- und Steuerungsaufgaben seitens der Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in den Organen der Beteiligungen wahrnehmen.

Mit der Verselbstständigung müssen bzw. sollten Rat bzw. Kreistag Leistungs- und Finanzziele entwickeln und abstimmen und dafür sorgen, dass diese im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung der verselbstständigten Einheit berücksichtigt werden. Alsdann ist deren Umsetzung in konkrete Leistungsprogramme im Rahmen der Mehrjahres- und Wirtschaftsplanung einzufordern und zu überwachen. Diese Leistungs- und Finanzziele sind Ansatzpunkt für das Beteiligungscontrolling: Welche Ziele sind vereinbart bzw. vorgegeben? Sind die Ziele im Planungszeitraum verfolgt und eingehalten worden? Welche Abweichungen sind festzustellen? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus? Beteiligungscontrolling aus der Perspektive des Rats/Kreistags und der Verwaltungsführung sorgt für Transparenz in der Verfolgung der Ziele, unterstützt bei der Überprüfung und Anpassung der Ziele unterjährig und insbesondere im Rahmen der Jahresplanung. Die Beteiligungsberichterstattung an die Vertreterinnen und Vertreter in den Organen und gegenüber Rat/Kreistag fasst die Erkenntnisse zusammen und zeigt ggf. Handlungsbedarf auf.

Durch den Gesamtabschluss wird das Beteiligungscontrolling in Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit an Bedeutung gewinnen. Der Gesamtüberblick über die Beteiligungen - soweit diese zum Konsolidierungskreis zählen - in völlig neuer Form wird Steuerungsdefizite deutlicher als bisher zutage treten lassen.

Siehe auch Beteiligungsmanagement.

Vergleichsdatenbank www.doppikvergleich.de von KGSt und Bertelsmann Stiftung:
siehe das Thema

  • Literatur/Aufsätze
    » Beckhof, Heiner; Pook, Manfred: Gesamtstädtische Steuerung als „Konzernsteuerung". In: Eichhorn, Peter; Wiechers, Matthias (Hrsg.): Strategisches Management für Kommunalverwaltungen. Baden-Baden 2001, S. 68-79
    » Beckhof, Heiner; Lehmann, Patrick; Pook, Manfred: Kommunale Beteiligungen. Verbreitung, Formen und Steuerung. In: Das Rathaus, Heft 4/2004, S. 66-67
    » Kommunales Beteiligungsvermögen im Widerstreit der Interessen, Referate bei der gleichnamigen KGSt Fachkonferenz 2008 (KGSt-Mitglieder, die am Portal registriert und angemeldet sind, können dieses Dokument kostenfrei aufrufen. Dazu im Suchfeld folgende Kennung eingeben: 20080429A0022. Achtung: ca. 6,5 MB, lange Ladezeit)
    » Theisen, Manuel René: Der Konzern. Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der Konzernunternehmung. 2. Aufl., Stuttgart 2000

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Ansprechpartner

KGSt-Arbeitsergebnisse

Kommunale Betriebe in Deutschland. Ergebnisse einer empirischen Analyse der Beteiligungen deutscher Städte der GK 1-4; Abschlussbericht (Sondermaterialien) (M 2/2004)

Kommunen im Wettbewerb. Wettbewerb gestalten, Leistungen verbessern (M 1/2003)

Kommunale Beteiligungen I. Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen (B 8/1985)

Kommunale Beteiligungen II. Organisation der Beteiligungsverwaltung (B 9/1985)