Rechnungslegung und Rechtsvergleich              auf kommunaler Ebene

Zu Beginn der neunziger Jahre hat die KGSt eine kommunale Reformbewegung unter dem Stichwort Neues Steuerungsmodell (NSM) angestoßen. Als Reformbremse erwies sich recht schnell das Buchführungssystem der Kommunen, die Kritik an den Unzulänglichkeiten des kameralen Haushaltssystems nahm zu: Die Kameralistik ist als einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben kein geeignetes Steuerungsinstrument für komplexe Aufgaben.

Bemängelt wurde vor allem die Anfälligkeit der Kameralistik für politische Beschlussfassungen zu Lasten künftiger, häufig in weiter Ferne liegender Haushaltsjahre. Unter dem Stichwort der (fehlenden) Generationengerechtigkeit kritisierten vor allem zwei Institutionen die Kameralistik: Die KGSt und die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Dabei wurde schnell deutlich, dass die Basis für eine bessere Steuerung im Sinne des Neuen Steuerungsmodells ein verbessertes Rechnungswesen ist. Als Vorbild diente die in der Privatwirtschaft praktizierte doppelte Buchführung (Doppik).

1994 startete ein bis dahin einzigartiges Modellprojekt in der baden-württembergischen Stadt Wiesloch, später kamen mehrere Pilotprojekte in anderen Ländern hinzu. Nach entsprechender Erprobung und Entwicklung beschloss die Innenministerkonferenz im November 2003 Leitlinien für eine Reform des kommunalen Haushaltsrechts. In der Folge setzten die Flächenländer diese Übereinkunft in ihr kommunales Haushaltsrecht um, beschlossen entsprechende Änderungen ihrer Gemeinde- und Kreisordnungen und erließen neue Gemeindehaushalts- und zum Teil auch Gemeindekassenverordnungen. Den aktuellen Stand der Gesetzgebung und die Fristen für die erstmalige Aufstellung von Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen zeigt eine Übersicht.

Das kommunale Haushaltsrecht liegt in der Gesetzgebungshoheit der Länder. Obwohl die Innenministerkonferenz mit ihren Leittexten auf Übereinstimmung zielte, fielen in der Folge die von den Länderinnenministerien entwickelten und von den Landesparlamenten beschlossenen gesetzlichen Regelungen weit auseinander. Was häufig zunächst nach begrifflicher Abweichung klingt, bewirkt in der Praxis eine zunehmende Partikularisierung des Haushaltsrechts. Das hat unter anderem zur Folge, dass kommunale Haushalte und die daraus entwickelten Kennzahlen nicht über Landesgrenzen hinaus verglichen und dass Finanzsoftware oder Lehrmaterialien stets nur innerhalb eines Landes eingesetzt werden können.

Von den Kommunen wird diese Gemengelage zunehmend beklagt und es wird gefragt, warum die Wirtschaft mit einem HGB auskommt, während für die Kommunen dreizehn höchst verschiedene Gemeindehaushaltsverordnungen gelten. Um die Heterogenität aufzuzeigen und allen Beteiligten eine praktische Arbeitshilfe an die Hand zu geben, betreibt die KGSt gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung eine Datenbank mit der Gesetzeslage der Länder. Dort können die Bestimmungen einzelner Länder themenbezogen aufgerufen und auf Wunsch mit anderen Ländern verglichen werden. Zur Datenbank hier klicken.

Die gemeinsame Arbeit an der Datenbank war allerdings nur ein Ziel in der Zusammenarbeit von KGSt und Bertelsmann Stiftung. Weitere Ziele sind die Wahrung einer gemeinsamen Gesprächsgrundlage zum kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen, die fachlich fundierte Begleitung der Weiterentwicklung in den Ländern und der Ausbau der strategischen Orientierung.

Vergleichsdatenbank www.doppikvergleich.de von KGSt und Bertelsmann Stiftung;
siehe unter anderem das Thema

  • Literatur/Aufsätze
    » Hamacher, Claus; Wohland, Andreas: Evaluierung des NKF-Gesetzes in NRW. In: ZKF Nr. 9/2009, S.193 - 199
    » Lasar, Andreas: Keine Harmonisierung im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen. In: Verwaltung und Management, Heft 1/2010, S. 3-16

... nach oben

Ansprechpartner

Veranstaltungen

Inhouse-Veranstaltung
Doppik für die Kommunalpolitik

Betriebswirtschaft zum Anfassen - Steuerung mit dem doppischen Produkthaushalt
28.-29.09.2010, Wetzlar