Rechnungsprüfung

Die Prüfung des Jahresabschlusses auf der Basis des neuen Haushalts- und Rechnungswesens ist umfangreicher als auf kameraler Basis, Prüfungsstoff und Prüfungsansätze verändern sich.

Der Jahresabschluss soll unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln und im Rechenschafts- oder Lagebericht sollen die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Kommune zutreffend dargestellt werden. Damit sind neue und geänderte Anforderungen an die Prüferinnen und Prüfer verbunden. Anlass- und einzelfallbezogene Prüfungen außerhalb der Jahresabschlussprüfung korrespondieren mit der Jahresabschlussprüfung und schaffen Synergieeffekte im Prüfungsgeschehen.

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