Organisation der Rechnungsprüfung
Ob eine Kommune ein Rechnungsprüfungsamt einrichten muss (oder kann), regelt normalerweise das Landesrecht.
Üblicherweise untersteht das Rechnungsprüfungsamt nicht dem Verwaltungschef oder der Verwaltungschefin, sondern ganz oder zumindest teilweise dem Rat/Kreistag. Anders ausgedrückt: Der Verwaltungschef hat die Dienstaufsicht, der Rat/Kreistag die Fachaufsicht. Durch die Trennung von Dienst- und Fachaufsicht soll die Unabhängigkeit der Prüfer gewährleistet werden. Näheres regelt das Landesrecht.
Dem Schutz und der Unabhängigkeit der Prüfer dienen auch weitere landesrechtliche Bestimmungen in den Gemeindeordnungen, wonach an die Prüfer und vor allem an die Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungsämter besondere Anforderungen gestellt werden. Sie dürfen in der Regel mit Verwaltungschef, Kämmerer oder Kassenleiter nicht verwandt, verschwägert oder verheiratet sein. Teilweise gelten besondere Qualifikationsanforderungen (= geh. nichttechn. Dienst oder wirtschaftswissenschaftliches Studium), in einigen Ländern muss die Leitung einem Beamten/einer Beamtin übertragen werden.
In der Regel werden die Prüfer (einschließlich Leiter) von den Räten/Kreistagen bestellt und sie dürfen auch nur vom Rat/Kreistag wieder abberufen werden.
Für die innere Organisation der Rechnungsprüfungsämter gilt das Prinzip der kommunalen Organisationshoheit. Personalausstattung und Stellenzuschnitte sind überörtlich nirgendwo vorgegeben. Die Prüferinnen und Prüfer müssen nicht nur fachlich für ihre Aufgaben qualifiziert sein, sondern auch über Methodenwissen und Sozialkompetenz verfügen. Ihre Arbeitsplätze müssen mit der erforderlichen Informationstechnik ausgestattet sein, sie müssen Zugang zu Informationsquellen in Literatur und Datenbanken etc. haben. Die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen ist Aufgabe der politischen Vertretungsorgane.
In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich das Verständnis der Rechnungsprüfer in den Kommunen gewandelt. Sie empfinden sich nicht mehr überwiegend als Kontrolleure, sondern zusätzlich als Berater der Facheinheiten, und zwar in Fragen der Wirtschaftlichkeit, des Vergaberechts oder der Korruptionsprävention.
Vergleichsdatenbank www.doppikvergleich.de von KGSt und Bertelsmann Stiftung: siehe die Themen
- Literatur/Aufsätze
» Fiebig, Helmut (Hrsg.): Kommunale Rechnungsprüfung. Grundlagen, Aufgaben, Organisation. 4., völlig neu bearb. und erw. Aufl. Berlin 2007
» Glinder, Peter; Friedl, Eric: Qualitätsmanagement in der kommunalen Rechnungsprüfung - am Beispiel des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt Stuttgart. In: Der Gemeindehaushalt, Heft 4/2010, S. 86 - 90
» Schwager, Sabine: Qualität nicht dem Zufall überlassen. In: Städte- und Gemeinderat, Heft 6/2006 (Thema: Qualitätsmanagement und Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bei der Stadt Lünen)


