Rechtliche Rahmenbedingungen der Prüfung
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Kommune einschließlich der Eigenbetriebe wird regelmäßig geprüft, und zwar entweder von einer örtlichen oder einer überörtlichen Prüfungsinstitution. Ob es eine örtliche Institution gibt, hängt von den Bestimmungen in der Gemeinde- oder Kreisordnung des jeweiligen Landes ab. Dort ist normalerweise geregelt, ab welcher Einwohnerzahl eine Kommune ein Prüfungsamt einzurichten hat. In kleineren Kommunen prüft in diesen Fällen zumeist das Prüfungsamt des Kreises.
Einige Länder sehen vor, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung ihrer Kommunen zusätzlich zur örtlichen auch von einer überörtlichen Prüfungseinrichtung geprüft wird. Näheres bestimmen die Gemeinde-/Kreisordnungen oder Spezialgesetze der Länder.
Nicht allein die Einrichtung einer örtlichen Rechnungsprüfung, sondern auch ihre Aufgaben - ebenso die Einrichtung und Aufgaben einer überörtlichen Prüfung - ist Landesrecht. Es ist daher dringend erforderlich, die genauen Bestimmungen im jeweiligen Land beizuziehen. Dieser Text kann nicht mehr als eine grobe Orientierung geben.
Zu den Aufgaben der (örtlichen) Rechnungsprüfung gehört in allen Ländern die Prüfung des Jahresabschlusses (kameral: der Jahresrechnung). Die dabei anzulegenden Prüfungsmaßstäbe und kriterien sind wiederum Landesrecht. Weitere Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung können sein (Achtung: Landesrecht beachten):
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege
- die Kassenüberwachung
- die Prüfung von Vergaben
- die Prüfung von Finanzsoftware
- die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- die Prüfung der Sondervermögen
Die Bestimmungen zur örtlichen Rechnungsprüfung in den Gemeindeordnungen der Länder können in der Datenbank „Rechtsvergleich" aufgerufen und verglichen werden.
Vergleichsdatenbank www.doppikvergleich.de von KGSt und Bertelsmann Stiftung:
siehe die Themen
- Literatur/Aufsätze
» Kämmerling, Guido, Aufgabenfelder und Grenzen der kommunalen Rechnungsprüfung. In: Der Landkreis, Heft 8-9/2011, S.352-353


