Risikoorientierter Prüfungsansatz
Den Maßstab der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dürfen Prüfer nicht nur an andere anlegen, sondern er gilt auch für die Prüfung selbst: Prüfung darf nicht unwirtschaftlich sein. Prüfungshandlungen müssen am Ziel und Zweck einer Prüfung ausgerichtet und auf den notwendigen Umfang begrenzt werden, um dieses Ziel zu erreichen.
Doch auch bei eingeschränkten Prüfungshandlungen dürfen wesentliche Fehler oder unrichtige Darstellungen nicht übersehen werden. Dazu reicht es nicht, ganze Abschlüsse nach einem einheitlichen Muster zu prüfen - etwa: jeden zehnten Beleg -, sondern es ist eine systematische Auswahl erforderlich. Das geschieht im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes.
Beim risikoorientierten Prüfungsansatz werden jene Bereiche der Rechnungslegung besonders geprüft, die zuvor als risikobehaftet analysiert wurden. Hat die Analyse jedoch ergeben, dass es in einem Bereich nur geringe Risiken gibt, werden hier weniger Prüfungshandlungen vorgenommen. Beim risikoorientierten Prüfungsansatz beginnt die Prüfung also zunächst mit einer Analyse des Umfelds und der Wirksamkeit interner Kontrollen, durch die Risiken entweder verhindert oder zumindest frühzeitig aufgedeckt werden. Wenn Risiken entdeckt wurden und die Kontrollen nicht greifen, wird die Prüfung intensiviert und auf Einzelfallprüfungen ausgeweitet.
Mit dem risikoorientierten Prüfungsansatz, der aus der privaten Wirtschaftsprüfung stammt und international angewandt wird, wollen die Prüfer auch ihr eigenes Risiko verringern, dass sie (Unternehmens-)Risiken übersehen, die für die Beurteilung der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage des Geprüften wesentlich sind. Es geht also auch um das Risiko des Prüfers, nicht (nur) um die Risiken im Jahresabschluss oder im Geschäftsbetrieb des Geprüften. Durch die Anwendung des systematischen, hoch standardisierten, risikoorientierten Prüfungsansatzes schützt sich der Wirtschaftsprüfer vor Haftungsforderungen.
Trotz der deutlich abweichenden Zielsetzung der Jahresabschlussprüfung durch kommunale Rechnungsprüfungsämter gewinnt der risikoorientierte Prüfungsansatz im Zuge der Doppik-Einführung in den Kommunen an Bedeutung. Die KGSt hat den risikoorientierten Prüfungsansatz im Jahr 2007 in einem KGSt-Bericht zur Rechnungsprüfung ausführlich beschrieben (siehe unten).


