Sonstige Prüfungen

Neben der Prüfung des Jahresabschlusses (oder der kameralen Jahresrechnung) gibt es zahlreiche weitere Prüfungen. Sie erstrecken sich vor allem auf die folgenden Bereiche:

  • korrekter Umgang mit liquiden Mitteln (Kassenprüfungen)
  • laufende korrekte Buchung und Kontierung (Belegprüfungen)
  • Einhaltung des Vergaberechts (Vergabeprüfungen)
  • Prüfung des Verwaltungshandelns auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Prüfungen der Finanzsoftware
  • Prüfungen von Bauausführungen und Bauabrechnungen (technische Prüfungen)
  • Prüfungen, ob Zuschüsse an Dritte dort korrekt eingesetzt und verbucht wurden (Verwendungsnachweisprüfungen)
  • Prüfungen auf dolose Handlungen, Korruptionsabwehr/Korruptionsprävention
  • die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Kassenvorgänge bei den Sondervermögen

Ziele der Prüfungen sind die Aufdeckung von Fehlern, die Feststellung eingetretenen Schadens, die Vermeidung von zukünftigen Schäden und die Korruptionsprävention.

Üblicherweise verfasst die Rechnungsprüfung schriftliche Berichte zu ihren Prüfungshandlungen, die an den Verwaltungschef und/oder das politische Vertretungsorgan gerichtet sind. Die Ergebnisse fließen in die Prüfungen des Jahresabschlusses ein - und ebenso umgekehrt: Erkenntnisse, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung gewonnen wurden, können und müssen für die sonstigen Prüfungen genutzt werden.

Alle Prüfungen tragen zu einer besserer Steuerung im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns bei. Das bedeutet: Entweder bessere Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger - oder die vorhandenen Leistungen werden mit geringerem Ressourceneinsatz erstellt.