Kosten- und Leistungsrechnung

Im Rahmen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens wird die Kosten- und Leistungsrechnung zum unverzichtbaren Bestandteil des kommunalen Finanzmanagements.

In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten (Größenklasse, Steuerungsbedarf, Transparenz) wird die Darstellung des Haushalts (Planung, Bewirtschaftung, Rechnungslegung) nicht ausschließlich durch die Finanzbuchhaltung (Aufwands-/Ertragsrechnung, Bilanz) sichergestellt werden können.

Der Beschluss der IMK im Abschnitt „Planungsgrundsätze" weist darauf hin, dass die Kosten- und Leistungsrechnung Bestandteil der Haushaltsreform ist. Sie hat demnach zur Aufgabe, eine differenzierte Betrachtung auf der Ebene der Produkte bis hin zu Kostenträgern unter Einbeziehung von Leistungsmengen und Kennzahlen zu ermöglichen, die so auf der Ebene der Produktbereiche und ggf. -gruppen nicht sachgerecht erfolgen kann. Den erforderlichen Differenzierungsgrad soll dabei die Kommune nach ihren örtlichen Bedürfnissen selbst bestimmen.

Zudem soll der Einsatz der Kosten- und Leistungsrechnung zur Wirtschaftlichkeitssteuerung erfolgen. Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung ist es, die vielfältigen Beziehungen der erbrachten Leistungen mit dem jeweiligen Ressourcenverbrauch systematisch einer ergebnisorientierten Steuerung zuzuführen. Für die Kommunen bedeutet die Möglichkeit zur örtlichen Ausgestaltung auch die Notwendigkeit, erforderliche Entscheidungen über die Einrichtung und Verbindung zum Haushalts- und Rechnungswesens treffen zu müssen. Dabei ist die Entscheidung zum Detaillierungsgrad der Kosten- und Leistungsrechnung von wesentlicher Bedeutung.

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siehe das Thema

  • Literatur/Aufsätze
    » Dott, Beatrice; Pook, Manfred: Von der Kostenrechnung zum Kostenmanagement. In: Innovative Verwaltung, Special 2004/2005, S. 25-27
    » Fischer, Edmund; Weber, Jürgen; Hunold, Claus: Wie erfolgreich ist die Kostenrechnung in Kommunen? In: Innovative Verwaltung, Heft 1-2/2002, S. 50-54