Organisation der Jugendhilfe

Für die Jugendhilfe gibt es zwei besondere Anlässe, sich grundlegend mit Organisationsfragen zu beschäftigen.

Zum einen sind die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe durch das seit 1990 bzw. 1991 geltende sowie zuletzt in 2006 novellierte und in 2011 zuletzt geänderte Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) neu bestimmt worden. Hierzu hat die KGSt den Bericht "Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten des Jugendamtes" (B 3/1993) erarbeitet, der eine systematische Grundlage für organisatorische Überlegungen bietet. Zum anderen befassen sich viele Kommunalverwaltungen zunehmend mit der Frage, wie Bürgernähe, Effektivität und Wirtschaftlichkeit nachhaltig verbessert werden können. Dies betrifft selbstverständlich auch die Jugendhilfe, da sie sowohl für eine große Zielgruppe als auch für die Kommunen insgesamt von wesentlicher Bedeutung ist und in erheblichem Umfang Finanzmittel bindet.