Organisation der Jugendhilfe
Für die Jugendhilfe gibt es zwei besondere Anlässe, sich grundlegend mit Organisationsfragen zu beschäftigen.
Zum einen sind die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe durch das seit 1990 bzw. 1991 geltende sowie zuletzt in 2006 novellierte und in 2011 zuletzt geänderte Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) neu bestimmt worden. Hierzu hat die KGSt den Bericht "Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten des Jugendamtes" (B 3/1993) erarbeitet, der eine systematische Grundlage für organisatorische Überlegungen bietet. Zum anderen befassen sich viele Kommunalverwaltungen zunehmend mit der Frage, wie Bürgernähe, Effektivität und Wirtschaftlichkeit nachhaltig verbessert werden können. Dies betrifft selbstverständlich auch die Jugendhilfe, da sie sowohl für eine große Zielgruppe als auch für die Kommunen insgesamt von wesentlicher Bedeutung ist und in erheblichem Umfang Finanzmittel bindet.
- KGSt®-Arbeitsergebnisse
» Strategisches Management IV. Fachbereichsstrategien am Beispiel der Jugendhilfe (B 11/2000)
» Aufbauorganisation in der Jugendhilfe (Bericht 3/1995)
» Outputorientierte Steuerung der Jugendhilfe (Bericht 9/1994)
» Organisation der Jugendhilfe. Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten des Jugendamtes (Bericht 3/1993)
Ansprechpartner
Veranstaltungen
30.03.2012, Bonn
Ziele und Kennzahlen in der Jugendhilfe, SGB II, allgemeine Sozialhilfe
20.-21.09.2012, Kassel
Kostenmanagement in der Jugendhilfe
12.11.2012, Kassel
Berichtswesen in der Jugendhilfe, SGB II, allgemeine Sozialhilfe
Vergleichsringe
Jugendhilfe
» Städte ab 400.000 Einwohner
» Städte 100.000-400.000 Einwohner
» Landkreise und Städte BB
» Landkreise BW
» Landkreise HE
» Kreise NRW
Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften, Beistandschaften
» Landkreise



