Organisation und Steuerung sozialer Leistungen

Die mit Erlass des Sozialgesetzbuchs II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ende des Jahres 2004 vom Gesetzgeber beschlossene Neuorientierung der beiden bisherigen Transfersysteme Sozial- und Arbeitslosenhilfe gehört weit über sozialpolitische Aspekte hinausgehend zu den großen Veränderungen staatlicher Leistungen in den vergangenen Jahren.

Seit 2005 können ausschließlich Personen Sozialhilfe nach SGB XII beziehen, die nicht erwerbsfähig sind. Erwerbsfähige Personen und deren Angehörige erhalten Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV). Inhaltlich entstand mit Inkrafttreten von SGB II eine einheitliche Kontaktstelle für den betroffenen Arbeitsuchenden. Organisatorisch wurde eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen einer Bundesbehörde und den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet: Entweder in Form einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder alternativ in Form einer einheitlichen kommunalen Trägerschaft. Es handelt sich hier um kommunale Träger, die im Rahmen der Experimentierklausel gemäß § 6a SGB II tätig werden (Optionskommunen).

So wie die Trägerschaft und in deren Folge die Organisation der SGB II-Leistungen nach dem Prinzip "one face to the customer", aber mit eigener gesetzlicher Verantwortlichkeit konzipiert ist, so muss die Steuerung der Leistungserbringung gemäß SGB II auf die gesetzlich angelegte Zusammenarbeit und einheitliche Aufgabenwahrnehmung der beiden beteiligten Träger Bezug nehmen.

Die KGSt®-Materialie 5/2007 "SGB II: Kennzahlenkonzept für ein kommunales Controlling" enthält Anregungen zur Anwendung und zum Vergleich von Kennzahlen und unterstützt ein dezentrales Controlling an entscheidender Stelle.