Interne Dienstleister

Von „internen Dienstleistungen" wird dann gesprochen, wenn

  • Leistungen/Produkte von Verwaltungseinheiten für andere Verwaltungseinheiten oder kommunale Beteiligungen erstellt werden (z. B. Organisationsberatung, Gebäudereinigung oder IT-Dienstleistungen),
  • Leistungen/Produkte von Bereichen, die diese in der Regel direkt für den Bürger erstellen, im Auftrag anderer Verwaltungseinheiten erstellt werden (z. B. Grünflächenpflege für die Schulen, Abfallwirtschaft entsorgt Abfälle der städtischen Bäder).

In den meisten Fällen handelt es sich um Leistungen/Produkte, die auch von anderen Anbietern (außerhalb der Organisationseinheit und der Kommune) angeboten werden könnten.

Die internen Leistungen werden von internen Dienstleistern, bspw. einem Zentralen Service oder mehreren Servicebereichen, erbracht. Da diese Art der Leistungserbringung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit gewählt wird, müssen für die internen Dienstleister

  • den internen Auftraggebern bestmögliche Dienstleistungsqualität zu geringen Kosten bieten und
  • im Vergleich oder im direkten Wettbewerb mit Dritten erfolgreich, d.h. besser sein.

Zentral ist die Definition von Rahmenregelungen zur Ausrichtung interner Dienstleister und deren Leistungen. Diese beinhalten beispielsweise

  • Festlegung eines Leistungskatalogs,
  • Einführung von Auftraggeber- und Auftragnehmereigenschaft und Regelung der beiderseitigen Rechte und Pflichten (z. B. Leistungsabnahme, Kontrahierungszwang)
  • Regelung der internen Verrechnung erbrachter Leistungen (z. B. Preisbildung, Abrechnungsintervalle)

Mit diesen Rahmenregelungen geraten die internen Dienstleister gezielt in eine Wettbewerbssituation. Neben der Budgetierung sind vor allem Kennzahlen gestützte Leistungsvergleiche Basis des Konzeptes.