Wettbewerbsfähigkeit interner Dienstleister

Der Wettbewerbsgedanke ist Grundlage erfolgreichen Wirtschaftens. Er ist eines der wesentlichen Merkmale des Neuen Steuerungsmodells.

In diesem Zusammenhang werden z. B. auch Privatisierung und Outsourcing diskutiert. Es kann aber weder darum gehen, Privatisierung als Allheilmittel zu betrachten, noch eine Bestandsgarantie für Interne Dienstleister zu schaffen. Das Ziel muss vielmehr sein, den Wettbewerb zu nutzen, um interne Dienstleistungen wirtschaftlich und in gewünschter Qualität zu gestalten. Der Wettbewerbsgedanke bedeutet, permanent die eigenen Potenziale zu prüfen und dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, auf den bestmöglichen Stand zu bringen. Erst wenn die betreffenden Leistungen von anderen Anbietern besser oder preiswerter erstellt werden können, sollte Outsourcing betrieben werden.

Anhand des Beispiels kommunaler Baubetriebshöfe soll dies verdeutlicht werden:

Kommunale Baubetriebshöfe stehen bereits heute unter einem viel stärkeren realen Wettbewerbsdruck als andere Funktionsbereiche von Verwaltungen. Ihre Rolle als Dienstleister für Fach-/Produktbereiche führt dazu, dass ihre Auftraggeber zunehmend Vergleiche mit anderen Marktbewerbern durchführen und den Baubetriebshof daran messen. Das Aufgabenspektrum ist nicht komplett disponibel, denn Straßen- und Grünflächenunterhaltung, Verkehrssicherungspflichten, Handwerkerleistungen usw. müssen in jeder Kommune gewährleistet werden. Allerdings ist die Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht zwingend an einen Baubetriebshof gekoppelt.

Bei Marktvergleichen stehen oft lediglich die Kosten im Vordergrund. Sie dürfen aber nicht ohne die dahinter stehende Qualität gesehen werden. Eine Gegenüberstellung ist nur unter Abwägung beider Blickwinkel zugleich sinnvoll.

Der Baubetriebshof muss sich in diesem Feld positionieren, indem er seine Leistung kostenmäßig und qualitativ optimiert. Tut er dies nicht, werden seine Auftraggeber, die ihrerseits auch den gewerblichen Markt beobachten und kennen, sich für eine externe Vergabe entscheiden bzw. darauf hinwirken. Es entsteht also ein Optimierungsdruck auf den Baubetriebshof.

Auf eine Einschränkung beim Vergleich der eigenen Leistungserbringung mit dem Markt muss hingewiesen werden:

Das Vergaberecht lässt nach wie vor nicht die eigentlich optimale Wettbewerbs- und Vergleichsform zu, nämlich ein Mitbieten kommunal-interner Dienstleister bei konkreten Ausschreibungen, also auf Augenhöhe mit gewerblichen Anbietern!

Es müssen also Wege gefunden werden, wie gleichwohl eine transparenter Vergleich und damit eben Wettbewerb hergestellt werden kann. Dies kann beispielsweise durch die Orientierung anhand echter Ausschreibungs- und Vergabeergebnisse erfolgen.

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