Kosten eines Arbeitsplatzes

Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten.

Wenn die Kosten eines Arbeitsplatzes Bestandteil einer Kostenträgerrechnung (Produktkostenrechnung) sind, werden in der Regel neben den Personalkosten die Sach- und Gemeinkosten direkt den Kostenträgern zugeordnet.

Das in der KGSt®-Materialie 8/2010 vorgestellte Verfahren greift also immer dann, wenn für Planungszwecke oder nachgehende Kostenbetrachtungen nicht auf Werte aus Kostenrechnungen (für die durch einen Arbeitsplatz entstehenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten) zurückgegriffen werden kann.

Das Verfahren zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes dient insbesondere der Kalkulation

  • von Belastungen und Einsparungen für den Haushalt, Budgets und Kostenstellen durch die Neueinrichtung oder den Wegfall von Stellen und Arbeitsplätzen,
  • der Arbeitsplatzkosten im Rahmen von Plankostenrechnungen für Budgets, Kostenstellen und Kostenträgern (z. B. für die interne Leistungsverrechnung, die Ermittlung von Verwaltungskostenerstattungen, die Ermittlung von Produktkosten, die Durchführung von Kostenvergleichen u. ä.).

Die KGSt hat zuletzt mit der Materialie 8/2010 die „Kosten eines Arbeitsplatzes" aktualisiert. Die Personalkostentabellen basieren auf den durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln. Bei den Werten der Stadt Köln handelt es sich nicht um eine Fortschreibung der Vorjahreswerte, sondern um eine Neuberechnung auf der Basis aktueller Istkosten.

Die Materialie enthält außerdem eine - auf der Basis einer Umfrage ermittelte - aktualisierte Sachkostenpauschale.

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