Rolle von Zielen und Zielvereinbarungen

Die Bewertung von Leistungen, die z. B. zur Zahlung eines Leistungsentgelts führen können, geschieht durch das Vergleichen von Zielerreichungen mit den in der Zielvereinbarung angestrebten Zielen oder über eine Systematische Leistungsbewertung.

Dies stellt grundsätzlich eine nicht ganz einfach zu lösende Aufgabe dar, weil die zwei Elemente „Zielvereinbarung" und „materielle Leistungsanreize" zwingend miteinander verbunden werden müssen, aber beide Reformelemente in Kommunalverwaltungen keine Tradition haben.

Der durch Leistungsdifferenzierung über Zielvereinbarungen erreichbare Nutzen wurde bereits benannt. Voraussetzungen dafür sind folgende Faktoren:

  • Die Verwaltungsspitze geht mit gutem Beispiel voran.
  • Der Bezug zu übergeordneten strategischen Zielen (z. B. im Leitbild) ist hilfreich.
  • Es findet eine Kommunikation über gemeinsame Ziele statt.
  • Eine Zielvereinbarung ist tatsächlich eine Vereinbarung, also ein Commitment, das dem Mitarbeiter im Rahmen eines Korridors eigene Handlungsspielräume lässt.
  • Zielvereinbarungen geben den Mitarbeitern Orientierung und benennen Meilensteine, ohne eine neue Bürokratie aufzubauen.

Kern und Angelpunkt des Steuerungsprozesses mit Zielen ist das Gespräch über die Leistung. Dieses Gespräch kann als Teil des Mitarbeitergesprächs oder als zusätzliches Gespräch geführt werden. Welcher Weg gewählt wird, hängt von den bisherigen Erfahrungen der jeweiligen Kommune im Umgang mit dem Mitarbeitergespräch ab. Wesentlich ist, dass das Mitarbeitergespräch durch den TVöD eine neue Schubkraft und Dynamik bekommen hat. Da die Ergebnisse vieler Befragungen in Kommunalverwaltungen gezeigt haben, dass nach wie vor eine systematische Kommunikation zwischen Führungskraft und Mitarbeiter viel zu selten geschieht, kann die Bedeutung des Mitarbeitergesprächs gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Ansprechpartner

Vergleichsringe

» Leistungsentgelte nach § 18 TVöD bundesweit