Bau und Unterhaltung kommunaler Immobilien

Kommunale Dienstleistungen sind ohne Gebäude nicht möglich. Schulbetrieb benötigt ein Schulgebäude, Bürgerservices brauchen Anlaufstellen, soziale und kulturelle Aktivitäten benötigen Begegnungsstätten, Organisation von Unterstützungsleistungen geschieht in Büros usw.

Kommunale Gebäude binden enorme Vermögenswerte und erfordern stetige Unterhaltung. Mit dem Herstellungsaufwand ist immer untrennbar ein Aufwand zur Erhaltung dieser Ressource verbunden. Hinzu kommt die sachgerechte Bewirtschaftung des Bestandes.

Kommunen muss daran gelegen sein, den Umgang mit ihrem Immobilienbestand wirtschaftlich zu gestalten:

  • Bereitstellung von Flächen nach Nutzerbedarf in Qualität und Quantität, erforderlichem Zeitraum und Lage
  • sachgerechte Bemessung von Unterhaltung und Bewirtschaftung,
  • Kostenbewusster Umgang und zugleich Verhinderung von Werteverzehr
  • Identifizierung und Verwertung von Überkapazitäten
  • Einbindung der Gebäudenutzer in die Bewirtschaftung

sind Herausforderungen, die sich daraus ergeben. Gerade in Zeiten von Konsolidierungszwängen ist ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource Immobilie gefragt:

  • Der demografische Wandel erfordert flexiblen Umgang mit Immobilienvermögen. Auf der strategischen Ebene muss das Immobilienportfolio zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Bei Sanierungen, Neu- und Umbauten sind flexible Bauweisen in Betracht zu ziehen, die gegebenenfalls später Umnutzungen ermöglichen. Das operative Geschäft, die Gebäudewirtschaft also, muss so positioniert sein, dass sie zügig auf Nutzerbedarfe eingehen kann und wettbewerbsfähige Leistungen bietet.
  • Der Verkauf nicht wirklich benötigter Immobilien kann zur Haushaltssanierung beitragen und erspart weitere Unterhaltungsmittel für verkaufte Objekte. Dies setzt kritisches Hinterfragen von artikulierten Bedarfen voraus. Andererseits müssen auch für Folgegenerationen nutzbare Bestände erhalten bleiben.
  • Bei Bau, Sanierung und ähnlichen größeren Maßnahmen sind die Folgekosten ausnahmslos in die Herstellungsentscheidung mit einzubeziehen. Jeder Stein, der heute gesetzt wird, muss morgen unterhalten, jeder Raum geheizt, gereinigt und beleuchtet werden.
  • Die in Baumaßnahmen fließenden Mittel müssen durch Bauinvestitionscontrolling überwacht werden, das jederzeit Transparenz über Entscheidungsgrundlagen, Planungsstand, und Maßnahmenfortschritt erlaubt.

Die KGSt hat sich seit Jahren intensiv mit dem Thema kommunaler Immobilien in seinen unterschiedlichen Facetten beschäftigt und zahlreiche Berichte dazu veröffentlicht.