Vermessung und Kataster

Vermessung und Kataster umfassen hoheitliche und kommunale Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verarbeitung von raumbezogenen Informationen stehen.

Hierzu gehören alle Tätigkeiten von der Datenerfassung im Außendienst über die Bearbeitung und Auswertung bis zur Bereitstellung von Geodaten für die unterschiedlichsten Zwecke. Das Aufgabenspektrum umfasst zum einen Produkte und Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürgern (z. B. Stadtpläne, Auskünfte aus Kartenwerken) sowie interne Leistungen für andere Fachbereiche (z. B. die vermessungstechnische Betreuung von Planungs- und Baumaßnahmen).

Darüber hinaus werden vielfältige Aufgaben in den Bereichen Bodenordnung und Grundstücksbewertung erledigt. Häufig erfolgt auch die Straßenbenennung sowie die Hausnummernvergabe im Bereich Vermessung.

Je nach Landesgesetzgebung nehmen Städte und Kreise als Katasterbehörden Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters wahr. In diesen Fällen kümmern sich die Vermessungs- und Katasterämter auch um den Erhalt von Festpunktfeldern, um die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen sowie um die Fortführung des Liegenschaftskatasters und topographischer Grundlagenkarten.

Die Erfüllung der Aufgaben im Bereich Vermessung und Kataster hat sich durch die Technologieentwicklung in den vergangenen Jahren stark verändert.

Innovative Messverfahren, beispielsweise der Einsatz von GPS, führen zu neuen Prozessen im Außen- und Innendienst. Durch die Digitalisierung von Geodaten wurden aus statischen Karten dynamische Produkte, die im Rahmen von Geoinformationssystemen vielfältige Auswertungs- und Nutzungsmöglichkeiten bieten. Die digitale Führung von Geodaten ermöglicht darüber hinaus neue Formen der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit.

In Zukunft wird die Bereitstellung kommunaler Geodaten in landes- und bundesweiten Geodateninfrastrukturen eine zentrale Rolle spielen. Hierdurch erhöhen sich die Nutzungsmöglichkeiten der raumbezogenen Daten. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die Standardisierung der Daten.

Mit der INSPIRE-Richtlinie (INSPIRE - Infrastructure for Spatial Information in the European Community) bzw. deren Umsetzung in den Geodatenzugangsgesetzen werden Behörden verpflichtet, bestimmte Geodaten nach einheitlichen Standards verfügbar zu machen. Die Kommunen sind in diesen Prozess über GDI-DE eingebunden.  

Die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterämter wandeln sich damit hin zu einem Daten-Dienstleister im Sinne eines ausgeprägten kommunalen Geodatenmanagements.

  • KIKOS-Wissensdatenbank
    » Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (Kennung 20081111A0050)
    » INSPIRE - GMES Informationsbroschüre: Grundlagen, Status, Projektergebnisse (Kennung 20100317A0024)
    » Machbarkeitsstudie zur interkommunalen Zusammenarbeit der Münsterlandkreise im Vermessungs- und Katasterwesen (Kennung 20070725B0165)
    » Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland: Version 1.0 beta; Managementfassung (Kennung 20070611B0034)

Ansprechpartner