Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing

Kommunale Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingeinrichtungen haben das Ziel, die Kriterien für Standortentscheidungen insbesondere von Unternehmen, Touristen und Kunden des örtlichen Einzelhandels zu bestimmen, positiv zu beeinflussen und die Standortvorteile adressatengerecht zu kommunizieren. Die finanzielle Situation der Kommunen erfordert auch hierbei eine effektive und effiziente Verwendung der eingesetzten Mittel, Effektivität und Effizienz, die mit Kennzahlen messbar gemacht werden muss.

Auf einige Kriterien haben die Einrichtungen dabei direkten Einfluss, in vielen Bereichen sind sie auf die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren angewiesen, so z .B. auch in Genehmigungsverfahren. Die KGSt empfiehlt, diese Zusammenarbeit auch vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der dort enthaltenen Genehmigungsfiktion zu konkretisieren, z. B. mit Hilfe von Servicevereinbarungen.

Ein weiterer wesentlicher Inhalt der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Institutionalisierung eines Einheitlichen Ansprechpartners. Diese stellt nicht nur für Bund und Länder sondern insbesondere auch für die Kommunen eine große Herausforderung dar. Dies gilt unabhängig davon, ob der Einheitliche Ansprechpartner (EA) bei den Kommunen oder an anderer Stelle „verortet" wird. Auch im zweiten Fall ist die kommunale Verwaltung als „zuständige Behörde" betroffen. Sie muss dann gegenüber dem EA mit „einer Stimme" sprechen und daher einen „internen" EA bilden. Außerdem hat der Antragsteller die Wahl zwischen EA und zuständiger Stelle. Wählt er die Kommune, sollte er auch dort Leistungen aus einer Hand bekommen.

Die Idee, die der Institutionalisierung eines Einheitlichen Ansprechpartners zugrunde liegt, ist dabei nicht neu sondern Ausgestaltung eines Ansatzes der der Wirtschaftsförderungsleistung „Bestandspflege" seit spätestens Anfang dieses Jahrhunderts prägt:

Im Zuge der Entwicklung der Kommunen von der Behörde zu Dienstleistungsunternehmen und in der Erkenntnis der Bedeutung wirtschaftsfreundlichen Handelns für die Standortentscheidungen von Unternehmen sowie der damit verbundenen Arbeitsplatzeffekte haben sich kommunale Wirtschaftsförderungen bei der Wirtschaft als erster Ansprechpartner oder Schnittstelle zur Verwaltung positioniert und profiliert, sei es als Behörden-Lotse, One-Stop-Agency oder in Dienstleistungszentren bzw. Service-Centern Wirtschaft. Dieses Selbstverständnis muss unabhängig von der Frage gelten, ob der Antrag vom Unternehmen direkt kommt oder über einen externen Einheitlichen Ansprechpartner kanalisiert wird.

Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass die Wirtschaftsförderung die Funktion des „internen" EA übernimmt.

Die KGSt hat bereits in der Vergangenheit mit verschiedenen Materialien Hilfestellung bei der Bewältigung der dargestellten Aufgaben gegeben. Sie wird diese ergänzen und in Vergleichsringen Kennzahlen zur Effektivität und Effizienz von Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingeinrichtungen definieren.

Ansprechpartner

Vergleichsringe

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Wirtschaftsfreundliche Kommune
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