Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Kommunale Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingeinrichtungen haben das Ziel, die Kriterien für Standortentscheidungen insbesondere von Unternehmen, Touristen und Kunden des örtlichen Einzelhandels zu bestimmen, positiv zu beeinflussen und die Standortvorteile adressatengerecht zu kommunizieren. Die finanzielle Situation der Kommunen erfordert auch hierbei eine effektive und effiziente Verwendung der eingesetzten Mittel, Effektivität und Effizienz, die mit Kennzahlen messbar gemacht werden muss.
Auf einige Kriterien haben die Einrichtungen dabei direkten Einfluss, in vielen Bereichen sind sie auf die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren angewiesen, so z .B. auch in Genehmigungsverfahren. Die KGSt empfiehlt, diese Zusammenarbeit auch vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der dort enthaltenen Genehmigungsfiktion zu konkretisieren, z. B. mit Hilfe von Servicevereinbarungen.
Ein weiterer wesentlicher Inhalt der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Institutionalisierung eines Einheitlichen Ansprechpartners. Diese stellt nicht nur für Bund und Länder sondern insbesondere auch für die Kommunen eine große Herausforderung dar. Dies gilt unabhängig davon, ob der Einheitliche Ansprechpartner (EA) bei den Kommunen oder an anderer Stelle „verortet" wird. Auch im zweiten Fall ist die kommunale Verwaltung als „zuständige Behörde" betroffen. Sie muss dann gegenüber dem EA mit „einer Stimme" sprechen und daher einen „internen" EA bilden. Außerdem hat der Antragsteller die Wahl zwischen EA und zuständiger Stelle. Wählt er die Kommune, sollte er auch dort Leistungen aus einer Hand bekommen.
Die Idee, die der Institutionalisierung eines Einheitlichen Ansprechpartners zugrunde liegt, ist dabei nicht neu sondern Ausgestaltung eines Ansatzes der der Wirtschaftsförderungsleistung „Bestandspflege" seit spätestens Anfang dieses Jahrhunderts prägt:
Im Zuge der Entwicklung der Kommunen von der Behörde zu Dienstleistungsunternehmen und in der Erkenntnis der Bedeutung wirtschaftsfreundlichen Handelns für die Standortentscheidungen von Unternehmen sowie der damit verbundenen Arbeitsplatzeffekte haben sich kommunale Wirtschaftsförderungen bei der Wirtschaft als erster Ansprechpartner oder Schnittstelle zur Verwaltung positioniert und profiliert, sei es als Behörden-Lotse, One-Stop-Agency oder in Dienstleistungszentren bzw. Service-Centern Wirtschaft. Dieses Selbstverständnis muss unabhängig von der Frage gelten, ob der Antrag vom Unternehmen direkt kommt oder über einen externen Einheitlichen Ansprechpartner kanalisiert wird.
Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass die Wirtschaftsförderung die Funktion des „internen" EA übernimmt.
Die KGSt hat bereits in der Vergangenheit mit verschiedenen Materialien Hilfestellung bei der Bewältigung der dargestellten Aufgaben gegeben. Sie wird diese ergänzen und in Vergleichsringen Kennzahlen zur Effektivität und Effizienz von Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingeinrichtungen definieren.
- KGSt®-Arbeitsergebnisse
» Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-DLR. Veränderte Anforderungen und Impulse des Personalmanagements (M 3/2010)
» Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Kundenorientierte Strukturen und Prozesse durch den einheitlichen Ansprechpartner (M 2/2010)
» Servicevereinbarungen. Ein Instrument nicht nur für den Einheitlichen Ansprechpartner (M 5/2009)
» Nachhaltige Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Kommunen. Fragen und Antworten zum Projekt "Einheitlicher Ansprechpartner" (Materialien M 3/2009)
» EU-Dienstleistungsrichtlinie. Kommunale Leistungen mit Relevanz; Priorisierte Leistungslisten und Portfolioanalysen als Hilfestellung für die Praxis (Bericht 2/2008)
» Die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Jetzt wird es ernst mit dem Wettbewerb um die Unternehmensgunst! (Positionspapier Januar 2008)
» Marketing in Kommunen (Bericht 9/2004)
» Mittelstandsfreundliches Verwaltungshandeln - der Mittelstand als Kunde (Materialien 1/2004)
» Organisation der Wirtschaftsförderung (Gutachten 8/1990) - KIKOS-Wissensdatenbank
» KGSt®-Fachkonferenz Wirtschaftsförderung - Themen und Trends (Dokumentation) (Kennung 20110609A0012)
» Die europäische Dienstleistungsrichtlinie. Bedeutung für Kommunen; Sachstand, Fragen und erste Antworten (Stand: Juli 2008). Sachstandsbericht DST; KGSt; Difu; DLT; DStGB (Kennung 20080721A0018)
» EU-Dienstleistungsrichtlinie. Umsetzungsstand in der deutschen Verwaltung; Abschlussbericht Januar 2009. MATERNA GmbH Information & Communications; Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften (Kennung 20090226A003A) - Links
» Portal "Dienstleisten leicht gemacht". Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
» Gütegemeinschaft Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung e.V.
Ansprechpartner
Veranstaltungen
19.04.2012, Hannover
2. Fachkonferenz Wirtschaftsförderung - Erfolg durch Kooperation
Vergleichsringe
Wirtschaftsförderung
» Städte 80.000-150.000 Einwohner
» Landkreise
Wirtschaftsfreundliche Kommune
» Landkreise


