Konzern Kommune - Wir verbinden kommunale Bilanz und Steuerung
Kommunale Leistungen werden nicht nur von der Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung erbracht, sondern auch von kommunalen Gesellschaften. In den letzten Jahrzehnten hat sich ein vielfältiges Bild der Organisation und der Rechtsformen entwickelt. Der Begriff Konzern bringt es auf den Punkt: Verwaltung, Eigenbetriebe, Zweckverbände und privatrechtliche Gesellschaften in kommunaler Hand bilden das Spektrum kommunaler Organisation.
Für diese Organisations- und Rechtsformen gilt, dass die Kommune Eigentümerin oder Miteigentümerin ist. Aus der Perspektive des Rates bzw. Kreistages und der Verwaltung werden die Organisationsformen auch als kommunale Beteiligungen bezeichnet. In vielen Kommunen ist die Bedeutung der kommunalen Beteiligungen, gemessen an Beschäftigtenzahl und Finanzvolumen und im Vergleich zur sogenannten Kernverwaltung, beträchtlich.
Von den Entscheidungen über die Gründung einer kommunalen Beteiligung, den Inhalt des Leistungsprogramms, die Finanzierung der Leistungen, die laufende Steuerung der Beteiligung bis hin zu Entscheidungen, die sich an den Jahresabschluss anschließen, reicht das Spektrum notwendiger Steuerungsaktivitäten. Der Begriff Konzern steht unter diesem Gesichtspunkt für eine gemeinsame (kommunale) Planungs-, Koordinierungs- und Entscheidungseinheit, die die Kernverwaltung und die kommunalen Beteiligungen umfasst.
Neue Sichtweisen und kommunalpolitische Handlungsoptionen werden in den nächsten Jahren vor allem aus der Anwendung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens (kurz: Doppik und Produkthaushalt) resultieren. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder enthalten - jedenfalls mehrheitlich - die Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses (konsolidierten Jahresabschlusses). Der Gesamtabschluss bezieht Kernverwaltung und kommunale Beteiligungen ein. Erst mit dem Gesamtabschluss erhalten Kommunen einen weitgehend vollständigen Einblick in ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Mit Anwendung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens wird der Haushaltsplan als zentrales Planungsinstrument zu einem Instrument integrierter Steuerung. Die Möglichkeit einer ganzheitlichen Steuerung wird verbessert, der Rat oder Kreistag kann alle Leistungsbereiche in ihrer Gesamtheit in die gewollte Richtung steuern - unabhängig davon, ob sie innerhalb der Verwaltung und des Haushalts oder als Beteiligungen verselbstständigt mit eigenen Wirtschaftsplänen geführt werden.
Zur Vertiefung siehe hier: Organisationspolitik, Beteiligungsmanagement, Beteiligungscontrolling, Gesamtabschluss.
- KGSt®-Arbeitsergebnisse
» Kommunale Organisationspolitik. Teil 1: Entwicklungslinien, Konzepte, Erscheinungsformen (Gutachten 1/2010)
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