Beteiligungsmanagement 4.0
als Antwort auf die Herausforderungen für die kommunale Konzernsteuerung in der aktuellen COVID19-Pandemie
Die Covid19-Pandemie verstärkt und beschleunigt die Veränderungen der Kommunalverwaltung und öffentlichen Unternehmen. Wie wichtig die konsequente Digitalisierung der Arbeitsprozesse ist, zeigten nicht zuletzt auch die Auswirkungen der aktuellen Pandemie auf das Beteiligungsmanagement.
Auf Basis der regulativen Rahmenbedingungen der hessischen Gemeindeordnung, des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt a. M. und der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen gemäß GmbH-Gesetz und Aktiengesetz, erfolgt die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen im Konzernverbund Stadt Frankfurt a. M. über die Anteilseigner-Funktion in die Gesellschafterversammlung.
Dabei obliegen dem Magistrat ("Stadtregierung") als gesetzlichem Vertreter der Stadt im Rahmen der Gesellschafterfunktion der Stadt Frankfurt a. M. die Fragen der laufenden Verwaltung der Beteiligungsunternehmen (§ 66 HGO). Die Stadtverordnetenversammlung ("Stadtparlament") hingegen entscheidet gemäß § 51 Ziffer 11 HGO als Ausfluss des "Haushaltsrechts des Parlaments" über die grundsätzlichen Fragen der Errichtung, der Erweiterung, der Übernahme, der Auflösung und der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen. Insofern bedarf der Magistrat in seiner Gesellschafterfunktion bei solchen Rechtsgeschäften der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Auf der Ebene des Magistrats sind bei der Stadt Frankfurt a. M., aufgrund vorhandener organisatorischer Strukturen (Dezernatsverteilungsplan), sowohl das Beteiligungs- als auch die einzelnen Fachdezernate in den Steuerungs- und Kontrollprozess sowie in die strategische Ausrichtung der städtischen Beteiligungsunternehmen einbezogen. Die Vorbereitung und Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse obliegt wegen des Dezernatsverteilungsplans ausschließlich dem Beteiligungsdezernenten und damit in der verwaltungsinternen Umsetzung dem Beteiligungsmanagement der Stadtkämmerei. So fällt dem Beteiligungsmanagement der Stadtkämmerei eine strategisch überaus wichtige Klammerfunktion zwischen Kernverwaltung und Kommunalwirtschaft im Konzernverbund Stadt Frankfurt a. M. zu.
Die Konzernsteuerung unterliegt in der Covid19-Pandemie gestiegenen Anforderung. Neben dem Thema der Liquiditätssicherung für die Beteiligungsunternehmen erlangt auch die Kommunikation im Rahmen der Gremienbetreuung der Aufsichtsräte und der Betriebskommissionen eine herausragende Funktion für die Steuerung des Konzernverbunds Stadt.
Der Datenaustausch innerhalb des Beteiligungsmanagements sowie zwischen dem Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt a. M. und den städtischen Beteiligungsunternehmen erfolgt bisher in der Regel über E-Mailverkehr (im Rahmen des Mircosoft Office-Pakets mit Outlook). Infolge fortschreitender Digitalisierung und umfangreicherer Datenmengen reicht die begrenzte Übertragungsgröße von 10 MB in Outlook nicht mehr aus. Der Einsatz der Microsoft SharePoint-Technologie führte zu einer erheblichen Verbesserung der Datenzugriffsgeschwindigkeit.