Hessische Landesregierung, HZD und ekom21
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Die Umsetzung des OZG in Hessen: Gemeinsames Vorgehen von Land, Kommunen, ekom21 und HZD

Drei Buchstaben stellen derzeit die Verwaltungen in ganz Deutschland vor eine wahre Herkulesaufgabe: OZG. Hinter dem Kürzel verbirgt sich das Onlinezugangsgesetz, wonach die öffentliche Verwaltung ihre Dienstleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch zur Verfügung stellen muss.
Allein die hessischen Kommunen müssen hierzu ca. 538 kommunale Leistungen sowie gegebenenfalls weitere Dienstleistungen aus individuellen Satzungen digital anbieten. Geburtsurkunden beantragen, ein Gewerbe an-, ab- und ummelden oder einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Elternteile stellen: Dies und vieles mehr wird künftig jederzeit auch von Zuhause aus möglich sein – einfach, schnell und sicher.
Die Umsetzung des OZG kann dabei nur als Gemeinschaftsaufgabe zwischen dem Land, Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie den IT-Dienstleistern dieser Ebenen gelingen. "Die Verwaltungsdigitalisierung stellt uns vor eine große Herausforderung, die wir nur Hand in Hand mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden bewältigen können", so Innenminister Peter Beuth.
Die Hessische Landesregierung – vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung – hat hierzu ein umfangreiches Programm zur Unterstützung der hessischen Gemeinden, Städte und Landkreise aufgelegt. Ende September 2019 wurde dazu eine Umsetzungsvereinbarung zum Onlinezugangsgesetz zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet.
Hessenweit ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport – Abteilung Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung – für die operative Steuerung und Koordinierung der Umsetzung des OZG sowohl für die Leistungen des Landes als auch der kommunalen Leistungen zuständig.