Internationale und Europäische Rechnungslegungsstandards (IPSAS, EPSAS)
In Folge der Schuldenkrise in Europa hat die EU-Kommission die Harmonisierung des Rechnungswesens im öffentlichen Sektor empfohlen. Basis der ersten Aktivitäten auf europäischer Ebene ist die Richtlinie 2011/85, wo eine Stellungnahme der EU-Kommission zur Eignung der IPSAS gefordert wurde.

Ein wichtiger Meilenstein im Prozess zur Einführung der EPSAS war die Durchführung von öffentlichen Konsultationen. Im Rahmen derselben wurde unter anderem festgestellt, dass
- die IPSAS nicht eins zu eins als EPSAS übernommen werden können,
- sie aber derzeit das einzige international anerkannte System für den öffentlichen Sektor sind.
Von IPSAS zu EPSAS
Die Entwicklung der europäischen Standards wird im Bericht der EU-Kommission vom 06.03.2013 schrittweise vorgeschlagen. Die einzelnen Standards sollten unter Berücksichtigung folgender Aspekte erarbeitet werden:
- Rechnungsführung nach dem Prinzip der Periodenrechnung,
- Kompatibilität mit den Grundsätzen des ESVG und
- eine international harmonisierte Rechnungslegung.
Da sich die IPSAS aus der Sicht der EU-Kommission als Basis der EPSAS eignen, könnten diese in drei Kategorien eingeteilt werden:
- IPSAS, die ohne oder mit nur geringfügigen Änderungen übernommen werden können,
- solche, bei denen Anpassungen notwendig sind und sie selektiv umgesetzt werden können und
- Standards, für deren Übernahme umfangreichere Änderungen vorzunehmen sind.
Den Kernbestand zukünftiger EPSAS könnten laut Kommission beispielsweise die Normen bilden, die ohne bzw. mit nur geringfügigen Änderungen umsetzbar sind. Ein Entwurf einer Rahmenverordnung für die EPSAS soll in den nächsten Jahren erarbeitet werden. In dieser Rahmenverordnung soll auch der Prozess der Entwicklung und Verwaltung (Governance) der EPSAS Berücksichtigung finden.
Chancen und Risiken der EPSAS
Eine Einführung der EPSAS bietet die Möglichkeit, das Rechnungswesen in Europa zu harmonisieren und so die Vergleichbarkeit und Transparenz der Finanzdaten zu verbessern. Für Deutschland ist es eine Chance, die Vielfalt der Regelungen zur kommunalen Doppik anzugleichen.
Der Umstellungsprozess ist mit enormen Kosten verbunden. Demgegenüber steht ein nicht quantifizierbarer Nutzen. Die Vergleichbarkeit der Finanzdaten ist über einen längeren Zeitraum nicht mehr möglich.