KGSt®-Bewertungsmodell überzeugt zweifach in Berlin
Berlin ist etwas Besonderes
Mit Senats- und Bezirksverwaltungen ist der Stadtstaat Berlin zweigliedrig aufgestellt. Bezirksverwaltungen mit teilweise über 400 000 Einwohnerinnen und Einwohnern einerseits und Senatsverwaltungen als Landesverwaltungen andererseits suchten seit 2012 eine praxistaugliche und sachgerechte Bewertungsmethode im Beamtenbereich. Eine Herausforderung für die KGSt, in beiden Sektoren zu überzeugen!

In einem intensiven fachlichen Diskurs, nach zahlreichen Schulungen und nach einer mehrjährigen Probephase entschied sich Berlin 2018 für das KGSt®-Gutachten Stellenplan – Stellenbewertung (2009). Mit der Änderung der Landeshaushaltsverordnung wurde das KGSt®-Modell für die Bewertung von Arbeitsgebieten für Beamtinnen und Beamte verbindlich vorgeschrieben.
Die Entscheidung von Berlin – immerhin das größte Mitglied der KGSt – für das KGSt®-Gutachten ist für uns ein großer Erfolg! Nunmehr sind in einem zweiten Bundesland (in Thüringen bereits seit längerem) die Kriterien des KGSt®-Bewertungsgutachtens in den maßgeblichen Vorschriften verankert.
Überzeugen konnte das KGSt®-Bewertungsverfahren in einem direkten Einsatz. Im Herbst 2017 sprach die Senatsverwaltung für Finanzen die KGSt an, um die Bewertung der Stellen der Amtsleitungen in den Bezirksämtern extern prüfen zu lassen. Nach Gesprächen mit dem damaligen Staatssekretär Klaus Feiler und den Bezirksbürgermeistern wurde in Abstimmung mit den Bezirksverwaltungen ein dialogorientiertes Verfahren festgelegt.
Mittels bezirksamtsübergreifend abgestimmter Arbeitsplatzbeschreibungen wurden die Amtsleitungen am Arbeitsplatz interviewt. Zusätzlich wurden die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Bezirksämtern in einer Matrix festgehalten.
Unter der Projektleitung von Norbert Ottersbach hat ein Team, in dem u. a. KGSt-Referentin Beate Jakob mitwirkte, insgesamt 17 Stellen bewertet – immerhin Bewertungen zwischen A 15 und B 2. Besonders wichtig war der Senatsverwaltung für Finanzen und der KGSt dabei ein transparenter Prozess. Unter anderem wurden die Bewertungsergebnisse den Amtsleitungen persönlich erläutert.
Der Stellenbewertungs-Prozess und die Offenheit im Umgang untereinander wurden im Anschluss von allen Beteiligten gelobt.